In der anhaltenden Debatte um die Grundrente hat der Sprecher für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Decker, die CDU auf Bundesebene aufgefordert, ihren Widerstand gegen eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung aufzugeben.
Decker sagte dazu am Mittwoch: „Zu Recht erwarten die Menschen im Land, dass das unwürdige Gezerre um eine bessere Alterssicherung endlich beendet wird. Insbesondere diejenigen, die eine ‚Armutsrente‘ zu erwarten haben, müssen endlich Gewissheit haben, das Staat und Gesellschaft solidarisch an ihrer Seite stehen. Wenn erhebliche Teile der Unionsfraktionen aus CDU/CSU eine schärfere Bedürftigkeitsprüfung fordern und CSU-Abgeordnete obendrein noch Mieteinnahmen und Lebensversicherungen anrechnen wollen, dann haben sie den Sinn einer Grundrente nicht verstanden.“
Der Kern des SPD-Grundrentenmodells liege darin, die Lebensleistung der Betroffenen, die 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hätten, zu respektieren. Die SPD wolle diese Menschen aufgrund ihrer Lebensleistung aus der Grundsicherung herausholen und ihnen das Gefühl des Almosenempfängers nehmen.
Wenn man die Regelung, so wie dies Teile von CDU/CSU wollten, durchführe, schaffe man bei der Rentenversicherung ein wahres Bürokratiemonster, das ausschließlich mit der Bedürftigkeitsprüfung, wie im Falle der Hartz-IV-Prüfungen, befasst sei. „Das hat selbst die Kanzlerin inzwischen erkannt und hat ihre Bundestagsfraktion gedrängt, endlich zu einem vernünftigen Kompromiss mit der SPD zu kommen“, sagte Decker.
In der Tat könne man das Gejammer über die immer wieder ins Feld geführten Zahnarztgattinnen und Villenbesitzer nicht mehr hören. Im Übrigen habe auch die Zahnarztgattin, die 35 Arbeitsjahre nachweisen könne, einen Anspruch auf Entlohnung ihrer Lebensleistung. Erwirtschaftete Rentenpunkte stünden einem zu, egal aus welcher Gesellschaftsschicht man käme. „Wenn man dem Gedanken der Einkommensgerechtigkeit folgen will, dann sollte man dies über die Steuerpolitik tun. Wer Einkünfte aus Vermögen, Grundbesitz oder sonstigem Einkommen erzielt, obliegt in aller Regel ohnehin der Einkommensbesteuerung. Und wenn die reiche Zahnarztgattin mehr Rente erzielt, dann dürften diese Mehreinkünfte ebenfalls in aller Regel bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Gatten steuerlich wieder abgeschöpft werden. Wir dürfen bei aller Kritik an Einzelbeispielen nicht die Menschen aus dem Auge verlieren, die auf eine Grundrente dringend angewiesen sind“, sagte Wolfgang Decker.