Tobias Eckert (SPD): Licht und Schatten bei der Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes

„Als einen Gesetzentwurf, der sowohl Licht als auch Schatten aufweist“, hat der wirtschaftpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Tobias Eckert, den Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes bezeichnet. Eckert sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: „Unser wesentlicher Kritikpunkt an der Gesetzesänderung liegt darin, dass die Befristung von Spielhallenerlaubnissen von bislang 15 Jahren auf zehn Jahre verkürzt wird. Wir sehen dadurch keine Option, den Markt für neue Betreiber zu öffnen. Wir befürchten eher das Gegenteil, denn nur große Ketten sind in der Lage, ihre Investitionen in diesem Zeitraum wieder zu erwirtschaften.“

Nach Auffassung der SPD komme es durch die Gesetzesänderung zu einer Aufweichung der Umsetzung der „Richtlinie zur Vermeidung und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht“. Es solle nun lediglich eine Dokumentation erfolgen und die Behörden könnten diese Unterlagen ihrerseits abfragen. Durch diese Änderung müssten die Kommunen zusätzliche Ressourcen schaffen, um die Berichte abzufragen und auszuwerten.

„Im Bereich Spielersperren weist die Gesetzesänderung keine Neuerungen auf. So wäre es sinnvoll, über eine befristete Selbstsperre nachzudenken. Nach einer fünfjährigen Sperre würde diese aufgehoben und der Kunde könnte wieder spielen. Die Hemmschwelle, sich selbst zu sperren, wäre so wesentlich niedriger und würde bei der Suchtbekämpfung helfen“, sagte Eckert.

Neben den Verschlechterungen gäbe es auch positive Aspekte, die hervorzuheben seien. Die 300-Meter-Abstandsregelung, die nun zwischen zwei Spielhallen liegen müsse, werde von der SPD begrüßt. „Diese Abstandsregelung hilft vor Ort bei der Umsetzung. Wir begrüßen außerdem die 500-Meter-Abstandsregelung, die zwischen Spielhallen und Einrichtungen oder Örtlichkeiten, bei denen Kinder und Jugendliche häufig und in großer Anzahl angetroffen werden, eingehalten werden muss. Ein weiterer sinnvoller Aspekt ist, dass die Betreiber das Sozialkonzept im zwei Jahresrhythmus aktualisieren und somit immer auf einem aktuellen Stand der Suchtprävention sein müssen“, so der SPD-Abgeordnete.